AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Gutsche & Berthold GbR (AGB)
1.1 Alle Verkäufe und Lieferungen von Waren aufgrund von Bestellungen unserer Kunden („Kunden“) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Der Vertragspartner des Kunden sind wir, die Gutsche & Berthold GbR, Trüffelweg 20a, 70599 Stuttgart, Telefon: +49 (0) 162 8825092, E-Mail: contact@vanilla-select.com.
1.2 Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind. Für Zwecke dieser AGB ist „„Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt“ (§ 14 Abs. 1 BGB).
1.3 Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-bedingungen unserer Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Der Kunde kann Betellungen per Brief, Telefon oder E-Mail bei uns aufgeben.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen AGB. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, bieten wir nach unserem Ermessen die Zahlung per Vorkasse oder Rechnungskauf mit Zahlungsfrist an.
4.2 Sofern wir den Rechnungskauf mit Zahlungsziel anbieten und keine andere Zahlungsfrist vereinbart wird, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig; bei erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
4.3 Bei Überweisungen, die keine SEPA-Überweisungen sind, ist der Kunde verpflichtet, alle durch die Überweisung anfallenden Kosten zu tragen.
§ 5 Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
5.1 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe oder eine Pauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt; die Pauschale gemäß vorstehendem Satz ist auf den geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in den Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
5.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen Gegenseitigkeits-verhältnis zu unserer Forderung steht.
5.3 Ebenso kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung, Versand, Versicherung
6.1 Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Waren berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen. Etwaige Fristen beginnen erst mit Erhalt der letzten Teillieferung.
6.2 Die Lieferung bestellter Waren erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist diese zum Bestellzeitpunkt nicht lieferbar, erhält der Kunde eine Benachrichtigung über den voraussichtlichen Liefertermin und die Bestellung wird durch uns vorgemerkt. Sobald die Ware vorrätig ist, erfolgt der Versand an den Kunden, ohne dass eine weitere Benachrichtigung an den Kunden erfolgt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit, insbesondere weil ein als solcher gekennzeichneter begrenzter Warenvorrat erschöpft ist, wird der Kunde unverzüglich durch uns unterrichtet. Gegebenenfalls schlagen wir ein vergleichbares Produkt vor. Sollte kein vergleichbares Produkt verfügbar sein oder sollte der Kunde kein vergleichbares Produkt wünschen, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
6.3 Wir sind ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurden (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und den Kunden über diesen Umstand unverzüglich informiert haben. Zudem dürfen wir nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.
6.4 Auf Wunsch des Kunden versichern wir den Versand der Ware auf dessen Kosten gegen die üblichen Transportrisiken.
6.5 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt worden sind und der Kunde uns alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitgeteilt sowie etwaig erforderliche Unterlagen und Materialien, wie Flaschen oder Etiketten, rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Lieferfristen und Liefertermine entsprechend. Bei Waren, die wir nicht selbst herstellen, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
7.1 Die Gefahr geht im Fall des Versendungskaufs mit der Übergabe der Ware an das von uns beauftragte Transportunternehmen an den Kunden über.
7.2 im Fall der Abholung durch den Kunden mit der Übergabe an den Kunden über.
7.3 im Fall der Abholung durch vom Kunden beauftragte Dritte mit der Übergabe an diese auf den Kunden über.
7.4 im Falle des Annahmeverzugs des Kunden mit der Begründung des Annahmeverzugs an den Kunden über.
7.5 im Falle der Verzögerung der Übergabe der vereinbarten Abholung der Waren durch den Kunden oder durch die von ihm beauftragten Dritten aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über.
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
8.2 Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
8.3 Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, der Kunde ist jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
8.4 Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
8.5 Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9.1 Es bestehen die gesetzlichen Rechte wegen Mängeln, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
9.2 Die Ware ist frei von Mängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den Vereinbarungen der Parteien über die Beschaffenheit (d.h. den schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität) entspricht, für die von den Parteien etwaig vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist und den vereinbarten Lieferumfang enthält. Weitere Anforderungen an die Ware bestehen nicht. Nur sofern die Parteien keine Anforderungen an die Ware vereinbart haben, ist nach den objektiven Anforderungen gemäß § 434 Abs. 3 BGB zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
9.3 Die Produkte sind Naturprodukte und unterliegen natürlichen Schwankungen in Aussehen, Farbe, Form, Größe und Geruch. Diese stellen keine Mängel dar.
9.4 Mängelrechte bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß; bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung bzw. unsachgemäßer Anwendung (beispielsweise abweichend von den Anwendungs- und Lagerungshinweisen), unsachgemäßer Lagerung oder Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen; bei Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
9.5 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen dem Kunden von uns überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Ware zu verstehen; derartige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
9.6 Ist der Kunde auch Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
9.7 Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung von mangelfreier Ware verlangen.
9.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Ablieferung der Ware. Es bleibt bei den gesetzlichen Verjährungsfristen
a) für die Rechte des Kunden bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln;
b) wenn und soweit wir eine Garantie übernommen haben;